GRÜNER Antrag im Landtag hatte Erfolg

GRÜNE sichern freiberufliche Hebammen in Sachsen ab

14.12.2016 –

Oberlausitzer Landtagsabgeordnete Franziska Schubert: Unser Einsatz für die freiberuflichen Hebammen in Sachsen hatte Erfolg

Der Sächsische Landtag hat im Rahmen des Doppelhaushaltes 2017/2018 ein Hilfsprogramm für freiberufliche Hebammen beschlossen, die in der ambulanten Geburtshilfe aktiv sind. Die GRÜNE Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der mit 175.000 Euro im Jahr für freiberufliche Hebammen im Haushalt festgeschrieben wurde.

Aufgrund der angestiegenen Haftpflichtbeiträge war die Existenz vieler freiberuflicher Hebammen in Sachsen gefährdet. Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hatte in den letzten zwei Jahren eine sachsenweite Tour zu diesem Thema gemacht, unter anderem in Ebersbach-Neugersdorf. Die Oberlausitzer Landtagsabgeordnete Franziska Schubert und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat den Antrag in die Klausur des Haushalts- und Finanzausschusses eingebracht und erklärt dazu:

"Die Zustimmung durch den Landtag ein wichtiger Erfolg für die Hebammen und Familien in Sachsen. Die Finanzierung eines Programms in Höhe von 175.000 Euro pro Jahr ist jetzt im Doppelhaushalt 2017/2018 verbindlich festgeschrieben. Ein Programm wie dieses ist bisher einzigartig in Deutschland – obwohl das Programm bundesweit besteht."

Der Antrag der GRÜNEN Fraktion fand bereits im Haushalts- und Finanzausschuss fraktionsübergreifende Zustimmung. Damit wird jetzt den freiberuflichen Hebammen eine finanzielle Unterstützung gewährt, wenn der sogenannte 'Sicherstellungszuschlag' von Bundesebene nicht greift. So soll die derzeitige Hebammenversorgung in Sachsen gesichert und weitere Hebammen vom Berufsausstieg abgehalten werden.

Hintergrund:

Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands e.V. haben in den letzten fünf Jahren aufgrund des starken Anstiegs der Haftpflichtprämie ein Viertel der freiberuflichen Hebammen ihren Beruf aufgegeben. Der Sächsische Hebammenverband e.V. geht Schätzungen zufolge davon aus, dass derzeit nur noch 70 freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe in Sachsen tätig sind. Hebammen, die trotz der kontinuierlich steigenden Haftpflichtprämien noch immer ihren Beruf ausüben, haben auch durch den Sicherstellungszuschlag keine hundertprozentige Entlastung. Zum einen wird die Haftpflichtprämie weiterhin jährlich ansteigen. Zu anderen ist der Sicherstellungszuschlag derzeit an vier geburtshilfliche Leistungen im Jahr geknüpft. Ob diese Anzahl Hausgeburten erreicht wird, das ist von der Hebamme kaum zu beeinflussen. Hebammen müssen in einigen Fällen zum Wohl von Mutter und Kind von geplanten Hausgeburten abraten. In anderen Regionen ist der Bedarf an Hausgeburten niedriger als es der Sicherstellungszuschlag verlangt.

Beste Grüße

Jens Bitzka

Büroleiter
Regionalbüro
Franziska Schubert

Quelle: Presseitteilung, 14.12.2016