Der Kreisvorstand besteht aus der Kreisvorsitzenden / dem Kreisvorsitzenden, der Schatzmeisterin / dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzerinnen und Beisitzern.
Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Gewählt wurde turnusgemäß der Kreisvorstand am 18. Oktober 2025.