Menü
09.02.2021 –
In der 22. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 03.02.2021 wurde „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/4539) beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Gemeinden als Selbstverwaltungskörperschaften bei der Gestaltung ihrer sogenannten Baumschutzsatzungen mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen, indem die derzeitigen gesetzlichen Einschränkungen reduziert werden. So steht es in der Gesetzesänderung.
Damit können die Kommunen ihre Satzungen überarbeiten oder, wer wie Pulsnitz keine hat, welche beschließen; u.a. werden die Kommunen entlastet. Ihnen wird mehr Zeit eingeräumt um Anträge zu prüfen und zu entscheiden – also innerhalb von sechs, statt von nur drei Wochen.
Damit ist der Landtag der langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beim Baumschutz nachgekommen. In der Tat kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können am zuverlässigsten beurteilen, wie sich der Baumbestand vor Ort entwickelt und welches Schutzniveau erforderlich ist. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, gemeinsam mit Bürgerschaft und Grundstücksbesitzern, eine gute Lösung vor Ort zu finden.
Geht es gegen die Grundstücksbesitzer?
Hierzu Auszug aus der Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Umweltpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion:
„Im Anhörungsverfahren wurden große Geschütze gegen diese kleinen Änderungen aufgefahren. Darauf möchte ich hier noch mal eingehen:
Ein zentrales Gegenargument war, dass die Ziele des Umwelt- und Landschaftsschutzes auf private Eigentümer abgewälzt würden. Es würde verkannt, dass vor allem Bäume auf öffentlichen Flächen beseitigt würden und Kommunen nur ungenügend ihrer eigenen Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gerecht würden.
Ja, in der Tat gibt es sehr hohe Verluste auch beim öffentlichen Grün, insbesondere bei dem geschwächten Straßenbegleitgrün. Diese Defizite können Private gar nicht ausgleichen, auch nicht die Defizite bei der Pflege des öffentlichen Grüns oder die unzureichenden Ersatzpflanzungen in manchen Kommunen....
...Es gehört daher in den Aushandlungsprozess vor Ort, wie Satzung und Verfahren einfach und bürgerfreundlich gestaltet werden.“
Die Satzungen dürfen von den Bürgermeister*innen und Rät*innen nicht im „Nichtöffentlichen Teil“ oder in einem „Hinterzimmer“ beraten werden, sondern vorher mit den Bürgern diskutiert werden, dafür gibt u.a. den § 22 SächsGemO Einwohnerversammlung. Es ist Aufgabe des Gemeinderates bzw. Stadtrates mindestens einmal im Jahr eine solche einzuberufen.
Leider kommt in Pulsnitz für zwei gesunde Bäume am Dammweg (Schlossteich) das Gesetz zu spät. Diese wurden jetzt gefällt. Wenn man die Bäume am Damm und auch anderswo in Pulsnitz betrachtet, gewinnt man den Eindruck, dass hier ein Gruselfilm gedreht werden soll. Einem Mitarbeiter vom Bauhof hat man vermutlich nur eine kleine Kettensäge gegeben, damit beseitigt er die kleinen Äste. Jedoch hat man versäumt ihm zu sagen, dass er nur „Totholz“ und nicht die gesunden Äste absägen soll. Fachkraft oder Azubi?
Baumpflege mit der Kettensäge ganz unten angesetzt nennt man Fällen! Wenn dies die Generationen vor uns ebenso gemacht hätten, gäbe es keine großen Bäume und da liegt unsere Verantwortung für die Zukunft.
Gerd Kirchhübel
9. Februar 2021