Stopp der Gefährdung der Moore durch den Kiestagebau bei Würschnitz und die Kippe Laußnitz Nordost - Keine Gefährdung der Waldgebiete im Gebiet Ochsenberg durch neuen Kiesabbau bei Neukirch, Königsbrück

Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 2. Februar 2023

02.02.2023 –

 

In den Gebieten Würschnitz westlich von Laußnitz und Ochsenberg bei Neukirch östlich von Königsbrück im Westen des Landkreises Bautzen sind gegenwärtig wertvolle Moor- und Waldlandschaften davon bedroht, durch den Kiesabbau und seine Folgen zerstört zu werden.

Angesichts der stetig zunehmenden, sichtbaren Folgen des Klimawandels und der damit verbundenen Gefährdung unserer Lebensgrundlagen, halten wir es für dringend erforderlich, eine Gefährdung dieser Gebiete durch den Kiesabbau in der Region zu verhindern.

Die Gefährdung des Grundwassers, des Trinkwasser, bzw. der hohe Verbrauch an wertvollen Naturflächen durch Bergbau sind für uns nicht akzeptabel.

Wir fordern, den Bedarf an primär gewonnenen mineralischen Rohstoffen deutlich zu reduzieren, zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen und vermehrt Sekundärmaterial, sowie nachwachsende Rohstoffe einzusetzen.

Für den Tagebau Würschnitz-West wurden im Januar 2023 zwischen dem Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und dem Unternehmen KBO konkrete Maßnahmen vereinbart, die im Rahmen bestehender Handlungsspielräume einen best- möglichen Moorschutz gewährleisten

  • Eine Verfüllung der entstehenden Hohlform ist auf die Herstellung der geotechnischen Sicherheit (Hangsicherung) und Wiedernutzbarmachung beschränkt. Hierzu soll vorrangig der bergbaueigene Abraum und Oberboden verwendet werden. Die ursprünglich geplante Vollverfüllung mit bergbaufremden Material (z.B. Bauschutt) in Würschnitz-West wird nicht umgesetzt.
  • Eine Beeinflussung der Grundwasserstände wird dadurch vermieden, dass der Abbau auf Bereiche mindestens einen Meter oberhalb des höchsten Grundwasserstandes beschränkt bleibt.
  • Der Verlauf des Abbaus soll dahingehend geändert werden, dass die in der Nähe von geschützten Mooren liegenden Abbaubereiche zuletzt in Anspruch genommen werden.
  • Der Abbau wird kontinuierlich durch ein Monitoring zu den Auswirkungen auf die Moor- und Quellgebiete überwacht. Auf diese Weise sollen negative Auswirkungen auf die Moore frühzeitig erkannt werden. Um auf negative Veränderungen reagieren zu können, sind im Falle negativer
  • Monitoringergebnisse neben verbindlichen Auflagen zum Betrieb auch Einschränkungen des Tagebauumfanges möglich.

Wir fordern, dass diese Maßnahmen auch auf andere Abbaustätten ausgedehnt werden.

Insbesondere stellt die Kippe Laußnitz Nordost eine große weitere Gefährdung für das Moorgebiet durch den Abfluss salzhaltigen Wassers in den südlichen Teil des Moores dar.

Wir fordern eine Untersuchung dieses Sachverhaltes und die strikte Einhaltung aller Vorschriften und obigen Maßnahmen auch für die Kippe Laußnitz Nordost

Wir wenden uns gegen Versuche, am Ochsenberg bei Neukirch, Königsbrück, Kies abzubauen. Dort will die Deutsche Quarz AG auf einem Gebiet von 50 Hektar über einen Zeitraum von 30 Jahren Kies fördern.

Über diese kritischen, zeitnahen Themen hinaus brauchen wir dringend eine Reform des Bergrechtes mit einer Neubewertung der Bergbaufolgen auf den Natur- und Klimaschutz. Vorrang muss der Erhalt unserer Lebensgrundlagen auch für die nächsten Generationen bekommen.

Der Kreisverband Bautzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert den Landesverband Sachsen auf, sich auf Landes- und Bundesebene gesetzgebend für folgende Punkte einzusetzen:

  • Änderung des Bergrechtes mit Vorrang der Erhalt unserer langfristigen natürlichen Lebensgrundlagen
  • Anwendung der Änderungen des Bundesbergrechtes aus dem Jahr 1996 in Bezug auf Sande und Kiese bei jeglichem Neuaufschluss in Sachsen (Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602))
  • Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen, die sicherstellen, dass bei Verfüllung von Tagebaugebieten; in kurzen Abständen anlasslose, externe, unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden; ausschließlich Material verfüllt wird, dass keine Schädigung der Umwelt über wasserführende Schichten zur Folge hat engmaschige Untersuchungen (Monitoring) der Feuchtgebiete hinsichtlich des Zustandes des Grundwasserhaushaltes durchgeführt werden

Weiterhin fordern wir eine Aufstockung von Personal und Finanzen, um die Naturschutzbehörden in die Lage zu versetzen, alle Prüfungen, insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfungen, im Rahmen von Genehmigungsverfahren gründlich und sorgfältig durchzuführen und hierbei die Naturschutzverbände zu beteiligen.