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04.11.2024 –
Am 27. November wird der neu gewählte Radeberger Stadtrat erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren gegen die beiden geplanten Gewerbegebiete zwischen Arnsdorf und Radeberg entscheiden.
Die Radeberger Grünen unterstützen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als wichtige Formen der demokratischen Bürgerbeteiligung. Sie fordern die Mitglieder des Stadtrates auf, im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner zu handeln, indem sie die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen und den Weg für einen Bürgerentscheid frei machen.
Die Bürgerbegehren hatten im Frühjahr 2024 die nötige Anzahl von Stimmen erhalten, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Doch in einer außerordentlichen Sitzung des Stadtrates am 19. Juni 2024 hatte die Mehrheit aus CDU und „Wir Für Radeberg“ die Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und dabei auf ein von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenes rechtliches Gutachten verwiesen. Beide Fraktionen hatten sich geweigert, die Argumente und das rechtliche Gutachten der Initiatoren des Bürgerbegehrens anzuhören. Auch eine Generaldebatte wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktion GRÜNE/SPD des damaligen Stadtrates hatte durch mehrere Anträge versucht, die Argumente beider Seiten zu würdigen. Die Fraktion hatte auch Schwachstellen und einseitige Auslegungen im Gutachten der Stadt in der Diskussion dargestellt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gingen gegen die Entscheidung des Stadtrates in den Widerspruch. Das Widerspruchsverfahren sieht vor, dass der Stadtrat erneut über die Zulässigkeit entscheiden muss. Dies hatte der Oberbürgermeister bislang abgelehnt. Doch nun wird es eine erneute Entscheidung des Stadtrates am 27. November geben.
„Eine Gewerbeansiedlung auf fast 140 ha würde das Leben in Radeberg in vielerlei Hinsicht grundlegend verändern. An einer Entscheidung von solcher Tragweite sollten alle Radebergerinnen und Radeberger direkt beteiligt werden“, fordert Antje Junghanß, Grüne Stadträtin im neu gewählten Stadtrat.
„Wir Radeberger Grünen setzen uns für eine umfassende Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei so wichtigen Entscheidungen ein“, unterstreicht Franziska Apler-Welsandt, Mitglied des Vorstandes der Radeberger Grünen. „Wir unterstützen die engagierten Menschen der Bürgerinitiative, das erfolgreiche Bürgerbegehren muss nun zu einem Bürgerentscheid führen.“
“Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht offensichtlich Druck auf die Stadtverwaltung ausgeübt und somit eine erneute Entscheidung herbeigeführt hat“, betont Ulrich Hensel, ehemaliger Fraktionsvorsitzender von GRÜNE/SPD. „Es war schon beinahe skandalös, wie die Mitglieder der Fraktionen CDU und WfR sich im Juni geweigert hatten, die Anliegen der Bürgerinitiative und ihre rechtlichen Ausführungen anzuhören. Die rechtliche Einschätzung der Bürgerinitiative zeigt ganz klar Argumente für die Zulässigkeit der Bürgerbegehren im Gegensatz zum Gutachten der Stadt. Wir Grünen fordern: Im Zweifel für Bürgerbeteiligung!“
Quelle: Pressemitteilung Regionalgruppe