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28.03.2021 –
Dem Landkreis Bautzen fehlt sehr viel Geld in seiner Haushaltskasse. Lässt man deshalb jetzt „Baumpflege“ durchführen?
Am Freitag, dem 26.03.2021, wurden, zu meinem Entsetzen, durch Mitarbeiter der Landkreises Bautzen, in Pulsnitz, auf der Kamenzer Straße, im Bereich des Gebietes Großer Trebeteich, „Baumpflegearbeiten“ durchgeführt.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, vom 01. März bis 30. September u.a. an einzelnen Bäumen und Alleen am Straßenrand einen drastischen Kronenschnitt durchzuführen oder diese auf den Stock zu setzen. Zur jetzigen Zeit darf man das nur, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bestehen würde; das traf hier nicht zu.
Dazu kommt, dass man dafür eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde benötigt.
Die verantwortliche Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises habe ich davon sofort in Kenntnis gesetzt und sie sagte mir zu, den Vorgang zu prüfen.
Die Mitarbeiter des Landkreises haben sogar an einem Baum, der mit einem „Eulenschild“ (Naturschutz) gekennzeichnet war, einen drastischen Kronenschnitt durchgeführt. Hier sind kaum noch Zweige oder Feinäste übrig geblieben.
Ein weiterer Baum, der augenscheinlich gesund ist, wurde weit auf den Stamm zurückgesetzt.
Das abgesägte, auf dem Boden liegende Holz, war kein Totholz. Totholz lässt sich auch schlechter verkaufen.
Geschredderte Äste sind sehr begehrt, wohl deshalb hat man bei dieser „Baumpflege“ auch sehr hoch am Stamm angesetzt. Eine solche Vorgehensweise hat mit Verkehrssicherungspflicht nichts zu tun.
Im Übrigen hatten wir auch keinen langen Winter, in dem man derartige Arbeiten nicht hätte durchführen können. Warum man gerade jetzt in diesem Gebiet „Baumpflege“ durchführt, ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Es dürfte beim Landratsamt auch bekannt sein, dass genau in diesen Tagen die „Amphibienwanderung“ begonnen hat. An eigens dafür geschaffenen Leiteinrichtungen wandern hier Kröten und Eidechsen durch Tunnel unter der Kamenzer Straße in den Trebeteich.
Als ich die abgesägten Äste herunter krachen sah, kam mir auch der Gedanke an die Gefahr für die Tierwelt.
Ein Landkreismitarbeiter wollte mir verbieten, das Geschehen zu fotografieren. Warum diese Reaktion, wenn alles in Ordnung ist? Ich habe darauf geachtet, dabei keine Personen aufzunehmen. Das Fahrzeug des Landkreises ist mir Beweis genug.
Wer auch immer gegen § 39 des BNatSchG verstößt muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Bei „Baumpflegearbeiten“ steht nicht nur die Person, die dies anordnet, in der Pflicht, sondern auch die, welche die Kettensäge bedient.
Dafür gibt es Gesetze und Vorschriften die es zu beachten gilt; es geht um den Schutz wild lebender und gefährdeter Tierarten. In einem Baum können auch im Stammfuß oder im Wurzelstock Tiere leben. Da kann man nicht einfach drauf los sägen!
Als Stadtrat von Pulsnitz wurde mir bewusst, dass die Stadt schnellstmöglich eine Baumschutzsatzung benötigt, mit welcher solche Verstöße nicht mehr möglich sind.
Über den Vorgang am Freitag verlange ich Aufklärung und eine entsprechende Stellungnahme. Ich möchte wissen, was die Verantwortlichen unternehmen werden, dass so etwas in Zukunft im Landkreis nicht mehr vorkommt.
Gerd Kirchhübel