Bürgermeister verschenken Geld an den AZV Obere Schwarze Elster

Pressemitteilung Stadtrat Gerd Kichhübel

25.07.2022 –

Allein die Stadt Pulsnitz verschenkt jährlich ca. 34.800 € an den Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster (AZV Obere Schwarze Elster) in Form einer Allgemeinen Umlage, siehe Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 des AZV Obere Schwarze Elster und im Nachtragshaushalt findet man im Entsorgungsgebiet (EG) Pulsnitz die Straßenentwässerungskostenumlage sowie die Allgemeine Umlage zusammen. Es gibt da keine Trennung zwischen Straßenentwässerungskostenumlage und Allgemeiner Umlage, noch wurden die Summen auf die Verbandsmitglieder aufgeschlüsselt!

Der AZV Obere Schwarze Elster besteht aus dem EG Pulsnitz mit den Verbandsmitgliedern Pulsnitz, Ohorn, Steina und Haselbachtal sowie dem EG Kamenz mit den Verbandsmitgliedern Kamenz, Elstra, Bernsdorf und Nebelschütz. Die Bürgermeister vertreten in der Verbandsversammlung die Kommunen alleine.

Der AZV kann, soweit seine sonstigen Erträge zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erheben.

In der öffentlichen Verbandsversammlung des AZV Obere Schwarze Elster am 24.11.2021 wurde u.a. die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2025 für das EG Pulsnitz beschlossen, sowie der Beschluss zur Zweijahreshaushaltssatzung 2022 und 2023 gefasst.

Man hat gerade die Gebührenkalkulation zur Deckung des Finanzbedarfs des AZV beschlossen und das Geld reicht nicht, sodass dann beim Haushaltsbeschluss 2022/2023 eine Allgemeine Umlage für EG Pulsnitz erhoben werden muss. Da stimmt doch etwas nicht!

Auf Grund des § 10 Sächsisches Kommunalabgabengesetz hat der AZV Obere Schwarze Elster bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen Zeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen und Kostenunterdeckungen können im gleichen Zeitraum ausgeglichen werden. Das bedeutet, wenn wirklich Geld fehlt, müssen die Kommunen in Form einer Umlage, welche in der Hauptsatzung des AZV Obere Schwarze Elster im § 15 genau festgeschrieben ist, in Vorkasse gehen. Dieses Geld bekommen die Kommunen nach der Nachberechnung auf Grund der „Neuen“ Gebührenkalkulation in den folgenden fünf Jahren zurück.

Da die Stadt Pulsnitz 2020 und 2021 pro Jahr ca. 34.800 € gezahlt hatte, hätte sie das Geld bis 2025 zurückbekommen müssen.

Beim EG Kamenz, dort endet der Gebührenkalkulationszeitraum am 31.12.2022 und da wusste man schon am 24.11.2021, dass das Geld für 2023 nicht reicht und eine Allgemeine Umlage erhoben werden muss, ohne Kalkulation.

Der AZV Pulsnitztal war pleite und wurde vom AZV Obere Schwarze Elster übernommen. Die Bedingungen für die Kommunen des ehemaligen AZV Pulsnitztal (jetzt EG Pulsnitz) für die Übernahme waren mehr als schlecht. Die geleistete Bürgschaft blieb an ihnen hängen. Alleine die Stadt Pulsnitz hat jetzt noch eine Summe von 2.722.735,18 € + jährliche Zinsen, Stand 31.12.2020, zu zahlen.

Ja, es ist rechtens, man kann als Kommune den Zweckverbänden Geld zuschießen. Ich denke Pulsnitz hat da schon genug gegeben und wir - die Pulsnitzer Bürger - können es uns nicht leisten.

Die Pulsnitzer Bürgermeisterin, Frau Lüke, obwohl ich dies mehrmals kritisiert hatte, unterrichtet die Räte nicht über den AZV und lässt sich keine Weisungen erteilen! Dies muss öffentlich, laut Gesetz, passieren!

Im Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) § 52steht im Abs. 4:

Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Die Vertreter haben das Hauptorgan ihres Verbandsmitglieds im Sinne des § 44 Absatz 1 frühzeitig über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Das Hauptorgan der Kommunen sind die Räte!

In der sächsischen Demokratie und den sächsischen Gesetzen ist eine „Alleinherrschaft“ der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen nicht vorgesehen!

 

Gerd Kirchhübel, Stadtrat in Pulsnitz

 


INFO

Bürgermeister verschenken Geld an den AZV Obere Schwarze Elster

Alleine die Stadt Pulsnitz verschenkt jährlich ca. 34.800 € an den Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster (AZV Obere Schwarze Elster) in Form einer Allgemeinen Umlage, siehe Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt. Diese hat mit der Straßenentwässerungskostenumlage, welche auch geleistet wird, nichts zu tun.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 des AZV Obere Schwarze Elster und im Nachtragshaushalt findet man im Entsorgungsgebiet (EG) Pulsnitz die Straßenentwässerungskostenumlage sowie die Allgemeine Umlage zusammen. Für 2022 ca. 187.000 € und für 2023 ca.190.00 €. Für das Jahr 2020 und 2021 steht da eine Summe pro Jahr von ca. 194.000 €. Es gibt da keine Trennung zwischen Straßenentwässerungskostenumlage und Allgemeiner Umlage, noch wurden die Summen auf die Verbandsmitglieder aufgeschlüsselt! Die Zahlen des Haushaltes des AZV sind aber die Grundlage für die jeweiligen Gemeindehaushalte der Verbandsmitglieder. Damit können weder die Stadträte noch die Öffentlichkeit die Richtigkeit des eigenen Haushaltes nachprüfen.

Zum Hintergrund: der AZV Obere Schwarze Elster besteht aus dem EG Pulsnitz mit den Verbandsmitgliedern Pulsnitz, Ohorn, Steina und Haselbachtal sowie dem EG Kamenz mit den Verbandsmitgliedern Kamenz, Elstra, Bernsdorf und Nebelschütz. Die Bürgermeister vertreten in der Verbandsversammlung die Kommunen (Verbandsmitglieder) alleine.

Beim Nachtragshaushalt des EG Kamenz ist es fast genauso wie oben für das EG Pulsnitz beschrieben. Straßenentwässerungskostenumlage und Allgemeine Umlage sind zusammen für 2022 ca. 517.000 € und für 2023 ca. 543.000 €. Für das Jahr 2020 ist die Summe ca. 454.000 € und für 2021 ca. 451.000 €. Jedoch hat man hier – anders als im EG Pulsnitz - 2022 und 2023 die Umlagen getrennt. Damit beträgt die Straßenentwässerungskostenumlage für 2022 ca. 434.000 € und für 2023 ca. 456.000 €, die Allgemeine Umlage für 2022 ca. 83.000 € und 2023 ca. 87.000 €. Im Haushalt ist nicht erläutert warum mit einem Mal ab 2022 die Summen so ansteigen.

Der AZV kann, soweit seine sonstigen Erträge zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erheben.

In der öffentlichen Verbandsversammlung des AZV Obere Schwarze Elster am 24.11.2021 wurde u.a. die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2025 für das EG Pulsnitz beschlossen, sowie der Beschluss zur Zweijahreshaushaltssatzung 2022 und 2023 gefasst.

Man hat gerade die Gebührenkalkulation zur Deckung des Finanzbedarfs des AZV beschlossen und das Geld reicht nicht, so dass dann beim Haushaltsbeschluss 2022/2023 eine Allgemeine Umlage für EG Pulsnitz erhoben werden muss. Da stimmt was nicht!

Nach § 10 Kostendeckungsgrundsatz, Kalkulationszeitraum des Sächsischen Kommunalabgabengesetz können bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen und Kostenunterdeckungen können im gleichen Zeitraum ausgeglichen werden. Das bedeutet, wenn wirklich Geld fehlt, müssen die Kommunen in Form einer Umlage, welche in der Hauptsatzung des AZV Obere Schwarze Elster im § 15 genau festgeschrieben ist, in Vorkasse gehen. Dieses Geld bekommen die Kommunen nach der Nachberechnung auf Grund der „Neuen“ Gebührenkalkulation in den folgenden fünf Jahren zurück.

Da die Stadt Pulsnitz 2020 und 2021 pro Jahr ca. 34.800 € gezahlt hatte, hätte sie das Geld bis 2025 zurückbekommen müssen.

Die Bürgermeister des AZV Obere Schwarze Elster haben am 24.11.2021 einstimmig entschieden, im Doppelhaushalt 2022/2023 wieder jährlich eine Allgemeine Umlage zu erheben. Es fehlte von den Verbandsmitgliedern nur die Gemeinde Nebelschütz.

Noch mehr verwundert mich das Verhalten der Verbandsräte beim EG Kamenz, dort endet der Gebührenkalkulationszeitraum am 31.12.2022 und da wusste man schon am 24.11.2021, dass das Geld für 2023 nicht reicht und eine Allgemeine Umlage erhoben werden muss, ohne Kalkulation.

Noch einmal zur Erinnerung: Der AZV Pulsnitztal war pleite und wurde vom AZV Obere Schwarze Elster übernommen. Die Bedingungen für die Kommunen des ehemaligen AZV Pulsnitztal (jetzt EG Pulsnitz) für die Übernahme waren mehr als schlecht. Die geleistete Bürgschaft blieb an ihnen hängen. Alleine die Stadt Pulsnitz hat jetzt noch eine Summe von 2.722.735,18 € + jährliche Zinsen, Stand 31.12.2020, zu zahlen; das findet man im Vorbericht zum Haushalt 2021 der Stadt Pulsnitz. Ja, es ist rechtens, man kann als Kommune Geld den Zweckverbänden zuschießen. Ich denke Pulsnitz hat da schon genug gegeben und wir - die Pulsnitzer Bürger - können es uns nicht leisten.

Dazu kommt: Weil Geld fehlt, soll die Goethestraße 28, die zur Zeit als Rathaus genutzt wird und mal Vereinshaus werden soll, an die SWG verkauft werden. Deshalb habe ich kein Verständnis, das unsere Bürgermeisterin jährlich ca. 34.800 € an den AZV Obere Schwarze Elster verschenkt. Dies macht Sie im Alleingang.

Die Pulsnitzer Bürgermeisterin, Frau Lüke, obwohl ich dies mehrmals kritisiert hatte, unterrichtet die Räte nicht über den AZV und lässt sich keine Weisungen erteilen!

Im Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) § 52 Zusammensetzung der Verbandsversammlung steht im Abs. 4:

Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Die Vertreter haben das Hauptorgan ihres Verbandsmitglieds im Sinne des § 44 Absatz 1 frühzeitig über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Das Hauptorgan der Kommunen sind die Räte!

In der Verbandssatzung (VS) des AZV Obere Schwarze Elster im § 8 Zusammensetzung derVerbandsversammlung Abs. 1 Satz 2 steht:

Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen.

Beim AZV Obere Schwarze Elster waren/sind hohe Verluste zu verbuchen und dementsprechend wurden/werden die Grundstückseigentümer hoch zur Kasse gebeten. Deshalb wurde auch in der Normenkontrollklage, Az.: 5 D 18/07 (OVG Bautzen) vorgetragen, das es zu keinen Beschlüssen zu den Satzungen in den Ratssitzungen gekommen ist.

Im Urteil der Normenkontrollklage steht u.a. dazu:

„...Es war den Bürgermeistern auch möglich, die Gemeinderäte vorab zu unterrichten und innerhalb der Woche - etwa durch Einberufen einer Sondersitzung - zu beteiligen. Hierauf hätten die Gemeinderäte hinwirken können durch entsprechende Weisungserteilungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 VS...

Da haben die Räte noch die Schuld dafür bekommen, obwohl die nicht wussten, dass Sitzungen mit Satzungsänderungen in der Verbandsversammlung stattgefunden hatten.

Wir Räte in Pulsnitz hatten keine Unterlagen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes zum Doppelhaushalt 2022/2023 erhalten. Deshalb musste ich extra zur EWAG nach Kamenz fahren um den Nachtragshaushalt einsehen zu können.

Am 09.05.2022 um 24:00 Uhr war die Zeit der Auslegung des Nachtragshaushalt zu Ende. In der Verbandsversammlung am 11.05.2022 um 14:00 Uhr wurde der Nachtragshaushalt beschlossen. Unsere Bürgermeisterin hat dafür gestimmt, ohne sich die Zustimmung des Rates einzuholen.

Das in der kurzen Zeit nicht mal eine Sondersitzung möglich ist, leuchtet ein. Warum hat der Verbandsvorsitzende, Herr Dantz (OB von Kamenz) bei der Festsetzung des Ablaufes und der Einberufung der Verbandssitzung dies nicht berücksichtigt, denn dafür ist er allein verantwortlich?

Ist es der eigentliche Grund, dass die Weisungen der Räte in einer öffentlichen Sitzung stattfinden müssen, damit auch die Öffentlichkeit in den Kommunen informiert ist?