Pressemitteilung von Stadtrat Gerd Kirchhübel

Sitzungen über Videokonferenz möglich!

13.01.2021 –

Am 16.12.2020 wurde das „Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht“ (DRUCKSACHE 7/4059) im Landtag beschlossen. Damit wird es u.a. für die Zukunft möglich sein, die Durchführung einer Sitzung per Videokonferenz durchzuführen. Dies gilt nicht für Wahlen und Haushalt, siehe Gesetzestext.
Die Landräte/Bürgermeister*innen, sollten jetzt überprüfen, inwieweit dies auch in den jeweiligen Landkreisen/Kommunen durchgeführt werden kann.

Z.B. hatte unsere Bürgermeisterin in Pulsnitz von ihrer Eilzuständigkeit Gebrauch gemacht, oder, wie beim Technischen Ausschuss, vom elektronischen Verfahren, was auch rechtlich umstritten ist. Fragen der Räte und Bürger wurden auf Grund der Pandemie nicht zugelassen.
Solche Vorgehensweisen gab es nicht nur in den Kommunen sondern auch in den Landkreisen.

Die Fraktionen der CDU, Grünen und SPD haben solche Vorgehensweisen nicht für gut befunden, deshalb hatten sie den Gesetzesentwurf eingebracht. Hier ein Auszug aus der Begründung:
„...Zudem konnten kommunale Gremien in dieser Zeit nicht oder nur unter besonders hohen Anforderungen an den Infektionsschutz tagen, so dass in dieser Zeit vermehrt von der Eilzuständigkeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters Gebrauch gemacht wurde oder Beschlüsse ohne Aussprache und Beteiligung der Öffentlichkeit im Umlaufverfahren getroffen wurden. In diesen Fällen wurde deutlich, dass es der Gemeinde- und Landkreisordnung an Möglichkeiten fehlte, die Sitzungen der kommunalen Gremien ohne Präsenz vor Ort durchzuführen.
Einige Gemeinden machten von Videokonferenzen Gebrauch, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gab. ...“


Gerade in Pandemiezeiten ist es wichtig, dass in den Sitzungen auf Informationen der Landräte/Bürgermeister*innen, Bürgerfragen und Fragen der Räte nicht verzichtet wird. Viel Unmut ist gerade durch mangelhafte bzw. schlechte Information entstanden, die es nicht nur gegenüber den Bürgern, sondern auch gegenüber den Räten gab. Oft wurde auch vergessen, dass die Räte die Entscheidungen zu treffen haben und die Landräte/Bürgermeister*innen diese mit Hilfe ihrer Verwaltungen umzusetzen haben. Die Räte haben die Aufgabe diese Umsetzung zu überprüfen, so wie es im Gesetz (Sächsische Gemeindeordnung) vorgeschrieben ist. Dazu bedarf es aber entsprechende Möglichkeiten. Der Bürger darf sich nicht ausgeschlossen fühlen oder es gar sein; dann kommt der Spruch: „Die machen ja doch was sie wollen!“

Der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 37 Absatz 1 Satz 1 SächsGemO) muss dabei gewahrt bleiben, was durch Übertragung der Videokonferenz in eine für die Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeit, bspw. im Rathaus, gewährleistet werden kann.

Dank der Fraktionen der CDU, Grünen und SPD und dem Beschluss zum Gesetz im Landtag, gibt es mehr Rechtssicherheit in Pandemiezeiten.

Mir ist auch bewusst, dass der „Digitale Ausbau“ für alle noch nicht stattgefunden hat und deshalb das Gesetz hier nicht umgesetzt werden kann. Das sollte aber nicht als Ausrede verwendet werden!
In Pandemiezeiten müssen Wahlen und der Haushalt in Öffentlichen Sitzungen durchgeführt werden, unter Einhaltung der zu dem jeweiligen Zeitraum vorgegebenen Vorschriften. Das ist eine Frage der Demokratie und dem dazugehörigen Recht.

Gerd Kirchhübel

Stadtat Pulsnitz