Freistaat Sachsen ist ein schlechtes Vorbild, vor allem Straßenränder werden abrasiert

Baumbestand auf Landesflächen

09.05.2016 –

Günther: Im Landkreis Bautzen wurden zwischen 2013 und 2015 deutlich mehr Bäume an Straßen gefällt als gepflanzt; an flussnahen Flächen gibt es hingegen eine positive Entwicklung

Dresden. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden auf den Liegenschaften des Freistaates rund 41.390 Bäume gefällt und 47.820 Bäume neu- bzw. nachgepflanzt.
Das erfuhr der Landtagsabgeordnete Wolfram Günther (GRÜNE) durch die Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf seine Kleine Anfrage "Baumfällungen im Freistaat Sachsen".
 
Mittelsachsen ist der einzige Landkreis, in dem die Neupflanzungen relativ nahe an die Fällzahlen herankommen. Laut Staatsregierung wurden bei 3.970 Fällungen an landeseigenen Straßen immerhin 3.300 Bäume neu gepflanzt. "Das ist viel zu wenig, vor allem, wenn man sieht, wie viel größer das Missverhältnis in den anderen Landkreisen ist", mahnt Günther. Im Landkreis Bautzen kommen auf etwa 3.000 gefällte Bäume an Straßen gerade einmal um die 800 Nachpflanzungen zwischen 2013 und 2015.
 
"Insgesamt sank damit die Biomasse an Bäumen dramatisch", kritisiert der GRÜNE Umweltpolitiker. "Ein neugepflanzter junger Baum erbringt nur einen geringen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes ? etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere. Der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung ist daher kaum möglich. Damit er annhähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden. Die Gesamtbilanz für den Freistaat auf seinen eigenen Flächen ist also deutlich negativ."
 
In den Schlössern und Gärten Sachsens wurden wenige Baumfällungen durchgeführt und Neupflanzungen erfolgten zumeist mit einheimischen Arten, wie Günther erfreut feststellt.
"An landeseigenen Straßenflächen sind die Zahlen dagegen absolut verheerend. So stehen 25.290 Fällungen an den Straßen, für die der Freistaat Verantwortung trägt, nur 10.040 Neuanpflanzungen gegenüber. Zusammengefasst: Schlösser und Gärten bleiben grün, Straßenränder werden abrasiert", erklärt der Abgeordnete.
 
"Einerseits mag es die Verkehrssicherungspflicht bedingen, dass gerade an Straßen viele Bäume gefällt werden müssen. Andererseits steht dort der nötige Raum für Bäume zur Verfügung und ist die Vorbildwirkung am größten, weil auf den Straßen viele Menschen unterwegs sind. Herausgehobene Bedeutung haben Straßenbäume als Filter für Schadstoffe, Feinstaub und Lärm sowie für das Landschaftsbild. Gerade für attraktive ländliche Räume kommt Straßenbäumen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu."
 
Auf den flussnahen Flächen, die die Landestalsperrenverwaltung unterhält, sind in den vergangenen drei Jahren unterschiedliche Tendenzen zu beobachten. In den Landkreisen Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Leipzig sowie Meißen wurde weniger nachgepflanzt als gefällt. In anderen Landkreisen sind Bäume durch Pflanzungen sowie die natürliche Entwicklung dazugekommen. In Bautzen gab es an den landeseigenene Fließgewässern eine positive Entwicklung. Die Zahl von ca. 9.540 Pflanzungen und Spontanaufwuchs entsprechen dem Dreifachen der Fällungen. In anderen Landkreisen sind dagegen Bäume durch Pflanzungen sowie natürliche Entwicklung dazugekommen. Mittelsachsen ist hier positiver Spitzenreiter: auf 1.820 Fällungen kommen im Verlauf der drei Jahre 9.600 Ersatz-/bzw. Neupflanzungen. "Das ist eine gute Entwicklung, die nach dem Tornado-Erlass aber auch dringend geboten ist. Denn gerade unsere Flusslandschaften sind die Perlen des Naturschutzes und der Naherholung in Sachsen", resümiert Günther. "Wenn wir in Sachsen Wert auf biologische Vielfalt, Biotopverbund und Vorsorge vor dem Klimawandel Wert legen, gehören Bäume in großem Maße dazu."
 
 
Hintergrund:
Tornado-Erlass: Der sogenannte Tornadoerlass bezeichnet den Auftrag des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (unter Minister Frank Kupfer (CDU)) an die Landestalsperrenverwaltung und die Landesdirektion Sachsen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu prüfen, nachdem am 24. Mai 2010 mehrere Hochwasserschutzdeiche beschädigt wurden, weil aufgrund eines Tornados Bäume umgestürzt waren. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Bäume und Sträucher auf Deichen grundsätzlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellen und diese deswegen beseitigt werden müssten. Selbst bei einem Widerspruch gegen Natur- und umweltschutzrechtliche Vorschriften sowie Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten wurden die Maßnahmen der Gehölzbeseitungung aufgrund angeblich immer und ständig drohenden Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit als vorrangig eingestuft. Dafür wurden an den sächsischen Fließgewässern die Naturschutzgesetze und Beteiligungsrechte aller Träger öffentlicher Belange außer Kraft gesetzt.
 
>> Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE): "Baumfällungen im Freistaat Sachsen" (Drs. 6/4670)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4670&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1


Quelle: Pressemitteilung Landtagsfraktion 09.05.2016