Grüne machen Druck

Radweg von Liegau nach Langebrück

19.09.2017 –

Mit einer Anfrage im Landtag wollen die Grünen weiter Druck machen um den Bau eines Radweges zwischen Liegau und Langebrück zu beschleunigen.

Nachdem seit Jahren, viele Bürger der beiden Orte einen sicheren Weg entlang der S180 fordern hat nun endlich die Stadt Dresden reagiert und diesen Abschnitt in Ihren aktuelles Radverkehrskonzept aufgenommen , allerdings nur mit Prioritätsstufe 3 - der niedrigsten.

Gebaut werden muss der Radweg außerorts aber vom Land und ob dort das Wollen der Dresdner Radwegplaner auch schon zu realem Handeln geführt hat,soll diese Anfrage klären. So der Radeberger GRÜNEN Stadtrat Rolf Daehne der die Anfrage initiiert hat.

Kleine Anfrage:

An
Staatsminister Martin Dulig
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postfach 10 03 29
01073 Dresden

Bau eines Straßenbegleitenden Radweges
an der S180 Abschnitt Liegau – Langebrück

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Freistaat Sachsen ist für den Bau und die Unterhaltung von Radwegen an Staatsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zuständig.

In Zuge der 2014 durchgeführten Bedarfsprüfung zum Bau von Radwegen an Staatsstraßen, wurde für diesen Abschnitt kein Bedarf festgestellt.

Quelle: http://radverkehr.sachsen.de/10439.html


Viele Einwohner von Langebrück und Liegau sehen stattdessen seit Jahren einen sehr hohen Bedarf für einen Radweg da dieser Straße. Da viele Radfahrer und Fußgänger diese Straße benutzen um zum Einkaufen oder zum Bahnhof nach Langebrück zu kommen bzw. zur Arbeit oder zur Schule nach Liegau und Radeberg. Da die Straße schmal ist,kommt es dabei häufig zu gefährlichen Situationen.
Diesem Bürgeranliegen folgend, hat die Stadt Dresden den Bau eines Straßen begleitenden Radweges in ihr Radverkehrskonzept aufgenommen.

Deshalb Fragen wir Sie:

1. Hat sich seit 2014 am Status „Bedarf“ etwas geändert, wurde also ein Bedarf festgestellt?
2. Wenn Nein, warum nicht und wann wird eine neue Bedarfsprüfung durchgeführt?
3. Wurde dieser Radweg in ein Förderprogramm aufgenommen?
4. Wenn Nein, warum nicht?
5. Wenn Ja, in welches Programm und mit welcher Priorität.?
6. Wann ist mit dem Beginn von Planungen zu rechnen?
7. Wann ist mit dem Beginn von Bauarbeiten zu rechnen?
8. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

 

Quelle: Pressemitteilung Grüne Regionalgruppe Radeberger Land