Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz für das Haushaltsjahr 2019

Pressemitteilung von Gerd Kirchhübel

21.05.2019 –

Ist der Verkauf des Rathauses Plan B?

Nach erfolgter Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulsnitz für das Haushaltsjahr 2019 habe ich meine Einwendungen bei der Bürgermeisterin, Frau Lüke, sowie bei den Stadträtinnen und Stadträten, eingereicht.

Lt. Vorbericht gibt es zwei Schwerpunkte im Haushalt: Zum Ersten fehlen in diesem Jahr Zahlungsmittel in Höhe von 787.100 € für die laufende Verwaltungstätigkeit und 128.100 € für die ordentliche Tilgung. Damit fehlen insgesamt 915.200 €. Die Summe soll aus der Reserve genommen werden. Im Vorbericht steht auch u.a.: „Das heißt, unsere Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses reicht bis 2022.“Hier muss dringend eine zukunftsorientierte Lösung her. Die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer wurden bereits 2018 erhöht! Müssen unsere Bürgerinnen und Bürger in Zukunft mit weiteren Erhöhungen rechnen?

Zum Zweiten fehlt für das Rathaus „nur“ eine Summe von 2.312.700 €, nicht berücksichtigt ist hier der Fehlbetrag von 915.200 €. Insgesamt fehlt im Haushalt eine Summe von 3.227.800 €. Allerdings muss man fragen, ob das schon bis zu Ende gerechnet ist?

Eine Neuverschuldung kommt nicht in Frage! Wir müssen uns die Zinsen leisten können, wo wir jetzt schon nicht tilgen können. Genehmigungen gibt es dafür wohl kaum. Was passiert, wenn mit der Rathaussanierung begonnen wird, ohne dass wir die fehlenden 2.312.700 € als Zuschuss erhalten, Bau-Stopp!? Sollten dann schon große Summen investiert worden sein, müsste auch zu Ende gebaut werden. Dann gäbe es nur noch eine Möglichkeit: Verkauf des Rathauses, das haben andere Kommunen auch schon gemacht und zahlen fleißig hohe Mieten. Ist das für Pulsnitz etwa der Plan B?

Ich glaube nicht, dass das Rathaus derzeit in einem solch  schlechten Zustand ist, wie behauptet wird. Bilder, die veröffentlicht wurden, sagen da etwas anderes aus. Warum gibt es keine Besichtigungen und warum werden Unterlagen dazu nicht öffentlich ausgelegt, wie ich es gefordert hatte?  
Die Rathaussanierung ist auf die wirklichen Mängel herunterzufahren!
Wie sollen die „Neuen Stadträte*innen“ die Stadt Pulsnitz lenken und leiten, wenn kein Geld mehr zur Verfügung steht und nur noch Schulden verwaltet werden? „Wissen und Gewissen macht den Ratsherrn!“ Daran sollte jede/r „alte“ und auch „neue, künftige“ Stadträtin und Stadtrat vor einer jeden Entscheidung denken.

Der Entwurf zum Haushalt 2019 muss abgespeckt werden. Es darf nur das hinein, was wirklich nötig ist! Dazu habe ich Empfehlungen gegeben, u.a. den Abriss Kante zu verschieben.
Der „Neue Stadtrat“ muss neue Wege gehen. Ich persönlich denke da an einen Bürgerhaushalt, an welchem die Bürger*innen rechtzeitig beteiligt werden, um ihre Wünsche einzubringen, aber auch erklären, wo das Geld herkommen soll. Ich bin auch für die Gründung eines Ausschusses zum Haushalt, was rechtlich möglich wäre, siehe Sächsische Gemeindeordnung  (SächsGemO). Nach jeder Wahl der Gemeinderäte/Stadträte sind die beschließenden Ausschüsse sowieso neu zu bilden und der Inhalt der Ausschüsse ist auch neu zu festzulegen. Nach § 44 SächsGemO Abs. 3 und Abs. 4 Mitwirkung im Gemeinderat und in den Ausschüssen kann man, wenn man das wirklich will, der Mehrheit der Einwohner*innen die Gelegenheit geben, sich einzubringen.

Der Internetauftritt der Stadt Pulsnitz ist, bis auf den Haushalt, im Übrigen wenig zufriedenstellend.

Gerd Kirchhübel