Gericht stellt fest: Klimaschutz ist ein Menschenrecht

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10.04.2024 –

 

Beginnt nun eine Revolution im Klimaschutz? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem historischen Urteil eine Klage gegen die Schweiz wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen zugelassen. Dieses Urteil folgt aus der Klage einer Gruppe namens „Klimaseniorinnen“. Die Klimaseniorinnen argumentierten, dass sie aufgrund ihres Alters besonders von den Folgen des Klimawandels bedroht seien. Der EGMR stellte fest, dass die Klage gegen die Schweiz zulässig sei, da Klimaschutz ein Menschenrecht sei. Bei ungenügendem Klimaschutz sei daher zu prüfen, ob das Recht auf Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt werde.

*Folgen des Urteils für die deutsche Klimapolitik*

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Klimaschutzpolitik in Europa und somit auch für Deutschland. Es stärkt die Position von Bürgern und Verbänden, die juristische Wege nutzen möchten, um staatliche Maßnahmen für den Klimaschutz einzufordern. Die Umsetzung hiervon soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen und auch die Lebensqualität der Menschen in Deutschland verbessern, indem sie die Auswirkungen des Klimawandels wie extreme Wetterereignisse und Hitzebelastungen reduziert.

*Schluss mit dem Schwarze-Peter-Spiel*

Ein mutiges, entschlossenes Eingreifen beim Klimaschutz ist dringend nötig, wie uns allein in diesem Jahr mehrfach vor Augen geführt wurde:

- Die Erderwärmung lag erstmals zwölf Monate lang 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Zeitalter.

- Die Rekordhitze in den Weltmeeren nimmt zu, ein Rekordwert bei der Meeresoberflächentemperatur jagt den nächsten.

Auch in der Oberlausitz beobachten wir dieses Jahr eine sehr frühe Vegetation; schon vor dem Osterwochenende liefen viele Menschen in sommerlicher Kleidung durch die Städte, und die ersten Kinder sprangen in den Gärten durch die Rasensprenger, um sich abzukühlen.

Daran sieht man, dass die Verschiebung der Verantwortung für den Klimaschutz wie eine heiße Kartoffel von einem Akteur zum anderen keine Option mehr ist. Die Umsetzung eines Menschenrechts ist für jede einzelne politische Ebene eine unabdingbare Notwendigkeit. Die Oberlausitzer haben es hierbei im Jahr 2024 gleich auf drei Ebenen in der Hand, mehr Klimaschutz zu wählen: Am 09.06.2024 sind Europa- und Kommunalwahlen, am 01.09.2024 findet die Landtagswahl statt.

Nutzen Sie Ihre Stimme bei den kommenden Wahlen als mächtiges Werkzeug für den Klimaschutz – Ihre Entscheidung hat die Kraft, unsere Zukunft zu gestalten. Es ist Zeit, mutig zu sein und für unseren Planeten einzustehen.

Karl-Heinz Untch, Kandidat für den Kreistag